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Gegenüberstellung:
Version 1.1.1 vorige Version (grau)
Version 1.1.2 aktuelle Version (schwarz)

Änderung Punkt 4.0.2:

4.0.2 Domaingebühren

Der bestehende 3. Absatz
 
Diese Regelung für die Domainverlängerung gilt ausschließlich für das Produkt Domainparking. Bei alle anderen Produkten wird die Domain automatisch verlängert und 14 Tage vor Ablaufdatum gesondert in Rechnung gestellt.

wurde geändert auf:
 
Diese Regelung für die Domainverlängerung gilt ausschließlich für das Produkt Domainparking. Bei allen anderen Produkten wird die Domain automatisch verlängert und 12 Tage vor Ablaufdatum gesondert in Rechnung gestellt.

Änderung Punkt 4.2.1:

4.2.1 Verrechnung Downgrades von einem Hosting-Produkt auf Domainparking

Der bestehende Absatz
 
Bei einem Downgrade von einem Hosting Produkt auf Domainparking erfolgt keine anteilsmäßige (aliquote) Gutschrift ab Wirksamkeit der verminderten Leistung. Das aktuelle Hosting Paket wird aus der laufenden Verrechnung ausgebucht und bei der nächsten Verrechnungsperiode nicht mehr verrechnet. Stattdessen wird die Domaingebühr zum Ablaufdatum der betreffenden Domain fällig. Domains die vor 8.10.2002 bestellt wurden können aus technischen und verrechnungstechnischen Gründen nicht auf Domainparking umgestellt werden.

wurde geändert auf:

Bei einem Downgrade von einem Hosting Produkt auf Domainparking erfolgt eine anteilsmäßige (aliquote) Gutschrift ab Wirksamkeit verminderter Leistung. Das aktuelle Hosting Paket wird aus der laufenden Verrechnung ausgebucht und bei der nächsten Verrechnungsperiode nicht mehr verrechnet.

Änderung Punkt 4.3.1:

4.3.1. Rechnungslegung bei Domaingebühren

Der bestehende Punkt
 
Die Domaingebühren fallen lediglich bei Domainparking an. Die Rechnungslegung erfolgt 45 Tage vor Ablaufdatum der betreffenden Domain. Erfolgt der Zahlungseingang pünktlich bis zum Ablaufdatum der Domain, wird diese für ein weiteres Jahr verlängert. Erfolgt kein Zahlungseingang bis zum Ablaufdatum wird die betreffende Domain nicht verlängert, sofern es sich um keine .at Domain handelt. .at Domains werden, wenn nicht 60 Tage vor Ablaufdatum der Domain eine Kündigung der Domain bei uns einlangt, für ein weiteres Jahr in Rechnung gestellt.

wurde geändert auf:

4.3.1. Verrechnung von Domaingebühren und Verlängerung der Domain-Laufzeit

Die Domaingebühr enthält den jährlichen betrieblichen Aufwand des Domainnamen, inklusive der Verlängerung der Gültigkeit auf ein weiteres Jahr. Die Domaingebühr ist nicht gleichzusetzen mit der von der Registrierungsstelle verrechneten Jahresgebühr.

4.3.1.1. Domaingebühren und Verlängerung in Verbindung mit emerion Produkten

Die Domaingebühr fällt bei allen Produkten von emerion an, die mit einer Domain in Verbindung stehen, sofern beim Produkt nicht anders angegeben.
Bei allen Produkten von emerion, die eine Domain beinhalten, wird die Domain automatisch verlängert, die jeweilige Domaingebühr wird 12 Tage vor Ablaufdatum in Rechnung gestellt.

4.3.1.2. Rechnungslegung von Domaingebühren und Verlängerung bei geparkten Domains

Bei geparkten Domains ist die Verlängerung durch den Kunden selbst im ControlPanel vorzunehmen. Die Rechnungslegung erfolgt gemeinsam mit der Verlängerung der Domain zum Zeitpunkt der Durchführung für ein weiteres Jahr, gerechnet vom aktuellen Ablaufdatum.

Der Kunde hat die Möglichkeit eine automatische Verlängerung seiner Domains zu wählen. In diesem Fall wird die Domain 12 Tage vor Ablaufdatum für 1 Jahr verlängert und in Rechnung gestellt.

Wird eine Domain nicht verlängert, wird sie nicht in Rechnung gestellt. Die Domain läuft daraufhin aus und wird wieder frei zur Registrierung.

4.3.1.2.1. Rechnungslegung von Domaingebühren und Verlängerung bei geparkten Domains unter .at

Bei .at Domains ist nur eine automatische Verlängerung möglich. Eine .at Domain hat eine unbestimmte Laufzeit. Wird eine .at Domain nicht mehr gewünscht, so muss diese getrennt 12 Tage vor dem im ControlPanel angezeigten Ablaufdatum gekündigt werden.

Änderung Punkt 4.3.2:

4.3.2. Gebühren bei Zahlungsverzug

zusätzlicher Absatz:

Die dem Inkassoinstitut übergebene Forderung beinhaltet alle zu dieser Zeit offenen Beträge des Accounts, auch wenn diese noch nicht fällig sind.

Änderung Punkt 5.4:

5.4. Gültigkeit der Delegation

Die Absätze

Die Delegation erfolgt bei .at Domains grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.

Bei allen anderen Domains (z.B.: .com, .net, .org) auf den Zeitraum von einem Jahr. Der laufende betriebliche Aufwand ist mit der Gebühr der einzelnen WebHosting Pakete abgegolten.

emerion verlängert die Gültigkeit, bei nicht .at Domains (z.B. .com, .net, .org), automatisch um je ein weiteres Jahr, solange die Leistung von emerion zur Verfügung gestellt wird.

wurden geändert auf:
 

Die Delegation erfolgt bei .at Domains grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, bei .uk Domains auf 2 Jahre, bei allen anderen Domains auf den Zeitraum eines Jahres. emerion verlängert die Gültigkeit bei diesen Domains automatisch, soferne sie mit einem Domain basiertem Produkt verbunden sind.

Die Gültigkeit der Delegation bei geparkten Domains ist vom Kunden im ControlPanel zu verlängern, wie in Punkt 4.3.1.2 angeführt.

Änderung Punkt 6.3.1:

6.3.1. Kündigung von Domains unter .at

Der Punkt 6.3.1.2. Transfer einer Domain zu einem anderen Provider
 
Wird die Domain von emerion zu einem anderen Provider transferiert, so ist für die erforderliche Ummeldung der neue Provider zuständig. In diesem Fall werden die Leistungen von emerion automatisch gekündigt, sobald die Registrierungsstelle (nic.at) die Ummeldung bestätigt hat.

emerion stellt 24 Stunden nach der Bestätigung des Transfers die Leistungen für die angegebene Domain ein. Vom Benutzer ist in diesem Fall keine Kündigung notwendig.

wurde geändert auf:
 
Wird die Domain von emerion zu einem anderen Provider transferiert, so ist für die erforderliche Ummeldung der neue Provider zuständig.

Der Transfer zu einem anderen Provider ist eine Kündigung der Leistungen bei emerion.
emerion stellt 24 Stunden nach der Bestätigung des Transfers die Leistungen für die angegebene Domain ein.
Für bereits im Voraus verrechnete Leistungen besteht dadurch kein Anspruch auf Gutschriften und der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe fällig, auch wenn der Transfer kurz nach dem Beginn einer neuen Verrechnungsperiode erfolgt.

Änderung Punkt 6.3.2:

6.3.2. Kündigung von Domains unter anderen Top Level Domains (z.B.: .com, .net, .org)

Der Punkt 6.3.2.2. Transfer einer Domain zu einem anderen Provider
 
Wird die Domain von emerion zu einem anderen Registrar transferiert, so ist für die erforderliche Ummeldung der neue Provider zuständig. Alle TLDs sind in der Registry gesperrt, sofern dieses Feature unterstützt wird, um ungerechtfertigte Transfers zu verhindern.

Soll eine Domain von emerion weg transferiert werden, so muss dies der Account Inhaber bei emerion bekannt geben, dass er einen Transfer wünscht. Dadurch wird die Transfer Sperre von emerion umgehend aufgehoben. Im Fall eines Transfers werden die Leistungen bei emerion automatisch gekündigt, sobald der Domain Transfer erfolgreich zu einem anderen Registrar durchgeführt wurde.

emerion stellt 24 Stunden nach der Bestätigung des Transfers die Leistungen für die angegebene Domain ein. Vom Benutzer ist in diesem Fall keine Kündigung notwendig.

wurden geändert auf:
 
Wird die Domain von emerion zu einem anderen Registrar transferiert, so ist für die erforderliche Ummeldung der neue Provider zuständig. Alle TLDs sind in der Registry gesperrt, sofern dieses Feature unterstützt wird, um ungerechtfertigte Transfers zu verhindern.

Soll eine Domain von emerion weg transferiert werden, so muss dies der Account Inhaber bei emerion bekannt geben, dass er einen Transfer wünscht. Dadurch wird die Transfer Sperre von emerion umgehend aufgehoben.

Der Transfer zu einem anderen Provider ist eine Kündigung der Leistungen bei emerion.
emerion stellt 24 Stunden nach der Bestätigung des Transfers die Leistungen für die angegebene Domain ein.
Für bereits im Voraus verrechnete Leistungen besteht dadurch kein Anspruch auf Gutschriften und der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe fällig, auch wenn der Transfer kurz nach dem Beginn einer neuen Verrechnungsperiode erfolgt.





 
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